In der Reihe der Beiträge zur Abzocke bei der Direktversicherung möchte ich einen anonymisierten Schriftwechsel (PDF) zwischen einem geschädigten Bürger und seiner gesetzlichen Krankenkasse veröffentlichen. Darin werden viele wichtige Punkte erfasst, warum die nachträgliche Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen, die 2005 durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) auch für Altverträge eingeführt wurde, anzuprangern ist und ein Widerspruch Bürgerpflicht ist.
Download als PDF: Schriftwechsel_GMG_KK_20150404.pdf
Quelle: W.G. per E-Mail